Ausbildungen sind häufig nicht gut genug bezahlt, um sich ein eigenes Leben oder gar eine eigene Wohnung zu finanzieren. Oft reicht das Geld vorne und hinten nicht und der Blick in den fast leeren Kühlschrank ist frustrierend.
Autorin: Monika Artinger
Doch mit Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder einem Fahrtkostenzuschuss können leere Taschen vielleicht gefüllt werden. flin gibt ein paar nützliche Tipps, damit Azubis besser über die Runden kommen und der Kühlschrank zukünftig vielleicht wieder besser gefüllt ist.
1. Kindergeld
Auch für Azubis gibt es Kindergeld. Eltern erhalten dieses bis maximal zum 25. Geburtstag ihres Kindes. Höhe: 250 Euro im Monat. Bei der zweiten Ausbildung gelten bestimmte Voraussetzungen. Tipp: Auch über 26-Jährige sollten sich beraten lassen, es gibt einige Ausnahmeregelungen.
2. Berufsausbildungsbeihilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen können Azubis bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Maximale Förderung: 781 Euro im Monat plus Fahrtkosten. Mehr Infos gibt es hier.
3. Wohngeld
BAB wurde abgelehnt? Es ist aber die zweite Ausbildung und Sie sind mindestens 18 Jahre alt und haben am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet? Unbedingt Wohngeld beantragen. Dafür ist die Wohngeldstelle am Wohnort zuständig.
4. Fahrtkostenzuschuss
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Lehrlingen Zuschüsse zu den Fahrtkosten zur Arbeit. Oder sie übernehmen die Kosten für ein Job-Ticket. Fragen kostet nichts.
5. Vermögenswirksame Leistungen
Damit bleibt auch bei geringen Einnahmen noch Geld zum Sparen. Der Ausbildungsbetrieb zahlt bis zu 40 Euro im Monat. Einfach im Betrieb nachfragen, ob dieser vermögenswirksame Leistungen zahlt.
6. Schüler-Bafög
Azubis, die eine schulische Ausbildung absolvieren, können – wenn bestimmte Faktoren erfüllt sind – Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Der Antrag wird beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt.
Noch mehr hilfreiche Tipps finden Sie hier.
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