538-Euro-Minijob: Was gibt es zu beachten?

Viele Menschen verdienen sich etwas im Zweitjob hinzu, sei es aus Spaß an der Arbeit oder aus finanziellen Gründen. Deutschlandweit gibt es über sechs Millionen geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber. Bei einem 538-Euro-Minijob sollten Sie aber auf einiges achten.

Autorin: Monika Artinger

Im Schnitt dürfen Sie bis zu 538 Euro im Monat hinzuverdienen, maximal 6.456 Euro* im Jahr (Stand April 2024). Als Untergrenze beim Stundenlohn gilt für Minijobs der gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt derzeit 12,41 Euro pro Stunde (Stand Januar 2024).

Wer also beispielsweise 12,41 Euro verdient, darf höchstens 43,35 Stunden monatlich arbeiten, um die 538-Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Großer Vorteil: Minijobber erhalten ihren Lohn ohne Abzüge. Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Sozialversicherungsbeiträge und zahlt pauschal 2 Prozent Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale.

Vorteil bei den Sozialabgaben

Minijobber selbst zahlen für ihre Tätigkeit keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Krankenversicherung muss aber anderweitig, beispielsweise durch die Haupttätigkeit, abgedeckt sein, eine Kopie der Krankenkassenkarte reicht schon aus. In der Rentenversicherung sind Mini­jobber pflichtversichert. Aber wer einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, kann sich von dieser Pflichtversicherung befreien lassen.

Bevor Sie nach einem Zusatzverdienst suchen, sollten Sie in Ihren bestehenden Arbeitsvertrag schauen. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern Nebenjobs zwar nicht pauschal verbieten, im Allgemeinen sind Nebentätigkeiten erlaubt, auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Unter bestimmten Umständen oder bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen dürfen Sie allerdings keine Nebentätigkeit ausüben oder müssen zuvor eine Erlaubnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Am besten vor Aufnahme einer Nebentätigkeit mit dem Hauptarbeitgeber alles klären, das hilft Ärger zu vermeiden.

Gleiche Arbeitsrechte

Gut zu wissen: 538-Euro-Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Es besteht beispielsweise ein Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch, auch ein Kündigungsschutz ist vorhanden. Und bei einem Arbeits- oder Wegeunfall besteht ein Anspruch auf die Leistungen der gesetz­lichen Unfallversicherung. Aktuelle Infos rund um den 538-Euro-­Minijob finden Sie unter www.instagram.com/minijobzentrale oder www.minijob-zentrale.de.

* In bis zu zwei Kalendermonaten darf die Verdienstgrenze überschritten werden, auch wenn sie dadurch die Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Das darf allerdings nur ungeplant, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung, passieren. Neu seit Oktober 2022 ist außerdem, dass der Verdienst in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht überschreiten darf.

Bilder: istockphotos

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