603-Euro-Minijob: Was gibt es zu beachten?

Viele Menschen verdienen sich etwas im Zweitjob hinzu, sei es aus Spaß an der Arbeit oder aus finanziellen Gründen. Deutschlandweit gibt es fast sieben Millionen geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber. Bei einem 603-Euro-Minijob sollten Sie aber auf einiges achten.

Autorin: Monika Artinger

Im Schnitt dürfen Sie bis zu 603 Euro im Monat hinzuverdienen, maximal 7.236 Euro* im Jahr (Stand Januar 2026). Als Untergrenze beim Stundenlohn gilt für Minijobs der gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt derzeit 13,90 Euro pro Stunde (Stand Januar 2026).

Wer also beispielsweise 13,90 Euro verdient, darf höchstens 43,38 Stunden monatlich arbeiten, um die 603-Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Großer Vorteil: Minijobber erhalten ihren Lohn ohne Abzüge. Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Sozialversicherungsbeiträge und zahlt pauschal 2 Prozent Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale.

Gut zu wissen: Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen dürfen. Sie ist dynamisch und an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet: Bei jeder Erhöhung des Mindestlohns, steigt auch automatisch die Minijob-Verdienstgrenze.

Vorteil bei den Sozialabgaben

Minijobber selbst zahlen für ihre Tätigkeit keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Krankenversicherung muss aber anderweitig, beispielsweise durch die Haupttätigkeit, abgedeckt sein, eine Kopie der Krankenkassenkarte reicht schon aus. In der Rentenversicherung sind Mini­jobber pflichtversichert. Aber wer einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, kann sich von dieser Pflichtversicherung befreien lassen.

Bevor Sie nach einem Zusatzverdienst suchen, sollten Sie in Ihren bestehenden Arbeitsvertrag schauen. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern Nebenjobs zwar nicht pauschal verbieten, im Allgemeinen sind Nebentätigkeiten erlaubt, auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Unter bestimmten Umständen oder bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen dürfen Sie allerdings keine Nebentätigkeit ausüben oder müssen zuvor eine Erlaubnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Am besten vor Aufnahme einer Nebentätigkeit mit dem Hauptarbeitgeber alles klären, das hilft Ärger zu vermeiden.

Gleiche Arbeitsrechte

Gut zu wissen: 603-Euro-Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Es besteht beispielsweise ein Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch, auch ein Kündigungsschutz ist vorhanden. Und bei einem Arbeits- oder Wegeunfall besteht ein Anspruch auf die Leistungen der gesetz­lichen Unfallversicherung. Aktuelle Infos rund um den 603-Euro-­Minijob finden Sie unter www.instagram.com/minijobzentrale oder www.minijob-zentrale.de.

* Wird die Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro überschritten, liegt grundsätzlich kein Minijob mehr vor. Bei einem unvorhersehbaren und gelegentlichen Überschreiten gibt es jedoch eine Ausnahme. Minijobber dürfen dann auch mal mehr als 603 Euro im Monat verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.206 Euro – nicht überschreiten.

Unvorhersehbar ist ein Überschreiten der Verdienstgrenze zum Beispiel aufgrund von Krankheitsvertretung. Gelegentlich ist ein Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von 12 Monaten.

 

Bilder: istockphotos

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