Mobilität hat viele Gesichter. Neu, auffällig und wachsend ist das Segment der sogenannten Microcars – winziger Fahrzeuge, die ab 15 Jahren gefahren werden dürfen. Oft mit Elektroantrieb ausgestattet, sind sie praktisch für die Stadt – langsam, aber wendig.
Text: Wolfgang Hörner
Wer hat sie noch nicht gesehen? Kleine, seltsam anmutende, autoähnliche Fahrzeuge im Stadtverkehr. Manche wirken wie Kleinwagen, andere wie ein Roller mit Dach. Auf der Landstraße erkennt man sie spätestens dann, wenn sich hinter ihnen eine Autokolonne bildet, denn die Ultrakompakten mögen vieles sein – nur schnell sind sie nicht. Und wenn jemand aussteigt, der kaum älter als 15 aussieht, sorgt das oft für Verwunderung.
Welcher dieser Eindrücke es auch war: Sie beschreiben alle Eigenschaften der sogenannten Microcars. Aber auch wer sie noch nicht gesehen hat, muss sich nicht wundern: Das Fahrzeugsegment gibt es erst seit etwa zehn Jahren. Eine Gesetzesänderung machte es möglich.

Ob man sie Miniautos, Microcars oder Mopedautos nennt: Offiziell heißen sie Leichtkraftfahrzeuge. Ihre Entwicklung leitet sich trotzdem weniger von einem kleinen, aber vollwertigen Automobil ab, sondern von Rollern. Denn auch wenn sie vier Räder besitzen und ein Dach über dem Kopf bieten, sind sie laut Straßenverkehrsordnung ein Ableger der Kleinkrafträder.
Das Thema Roller weitergedacht
Mit Rollern haben die Microcars auch einige Eckwerte gemeinsam. So dürfen sie nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde sein. Das reicht lediglich für die Stadt und kurze Überlandpassagen. Die Autobahn ist dagegen tabu. Außerdem dürfen sie nur Platz für maximal zwei Personen bieten. Einige wenige Modelle sind sogar Einsitzer. Auch ein Wochenendeinkauf kann schwierig werden, denn einen richtigen Kofferraum haben Microcars oft nicht. Zudem darf ihr Leergewicht 425 Kilogramm nicht übersteigen. Lediglich bei Elektrofahrzeugen darf noch das Gewicht der Batterie hinzugerechnet werden. Viel Platz für Kofferraum oder Komfortextras bleibt dabei nicht.
Microcars gehören rechtlich zur EU-Fahrzeuggruppe L. Die Klasse L6e steht für leichte, langsame Fahrzeuge, L7e für stärkere Varianten – die Differenzen finden sich im Abschnitt „Feine Unterschiede“.

Die Mopedautos lassen sich wie herkömmliche Kleinwagen fahren. Es gibt ein Lenkrad, keinen Lenker, und Gas- und Bremspedal statt Drehgriffen. Weil sie aber mit den kleinen Rollern verwandt sind, dürfen sie auch mit dem gleichen Führerschein gefahren werden. Klasse AM heißt er amtlich. Ihn darf man seit einigen Jahren im Alter von 15 erwerben.
Logisch, dass viele Hersteller auf diese Zielgruppe schauen. Aber nicht nur die Jungen zählen zu den Käufern. Auch für ältere Menschen, die in der Stadt mobil bleiben wollen, aber die Leistung und die Abmessungen herkömmlicher Autos fürchten, sind Microcars eine Alternative. Zudem erschließt die Fahrzeuggattung noch eine weitere Zielgruppe: den Zweitwagenkäufer, der ein Gefährt für Stadtfahrten oder zum Pendeln sucht.
Mischung aus Vorzügen und Nachteilen
Leicht fällt dieser Umstieg auch deshalb, weil für die Microcars der Klasse L6e keine Kfz-Steuer fällig wird. Außerdem muss ausschließlich ein Versicherungskennzeichen – analog zu den Rollern – beantragt werden. Die Auseinandersetzung mit komplizierten und teuren Versicherungstarifen entfällt. Anders bei der Klasse L7e: Hier gelten Regeln wie beim Pkw – inklusive Zulassung, Kfz-Steuer und Versicherung.

Und noch ein Punkt lässt viele Interessenten hellhörig werden: Speziell die Microcars, die von klassischen Automobilherstellern angeboten werden, fahren vollelektrisch. Mit Reichweiten ab 70 Kilometern decken sie übliche Tagesstrecken eines Zweitwagens locker ab. Wer dann vielleicht noch über eine Photovoltaikanlage an seinem Eigenheim verfügt, reduziert die laufenden Kosten auf nahezu null.
Keine Schnäppchen
Günstig sind Microcars dennoch nicht. Die Preise beginnen bei knapp unter 10.000 Euro, liegen aber oft zwischen 12.000 und 15.000 Euro. Top-Modelle kosten noch mehr. Damit bewegen sie sich im Segment günstiger Neuwagen wie Dacia Sandero oder Hyundai i10. Auf jeden Fall gibt es aber in diesem finanziellen Rahmen jede Menge Gebraucht-Pkw, die mehr Platz, höhere Geschwindigkeit und Autobahntauglichkeit bieten – allerdings nicht vollelektrisch und nicht fahrbar ab 15 Jahren.
Auf einen anderen Punkt weist der ADAC hin: die Sicherheit. Anders als bei herkömmlichen Pkw unterliegen Microcars keinen gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheitsausstattung. Lediglich Sicherheitsgurte sind vorgeschrieben. ABS oder ein Fahrerairbag sind dagegen nur gegen Aufpreis erhältlich. Die Fahrzeuge besitzen zudem kaum Knautschzonen, was bei Unfällen zu höheren Verletzungsrisiken führen kann. Im Vergleich zu einem Zweirad bieten Microcars allerdings definitiv mehr Sicherheit. Und sie sorgen bei Wind und Wetter für ein trockenes, bequemes Ankommen in der Stadt.

Feine Unterschiede
Kleinstautos gibt es in mehreren Klassen. Nicht alle sind ab 15 Jahren fahrbar.
Der Begriff Microcar ist ungenau. Die hier vorgestellten Modelle sind Leichtkraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L6e. Sie können mit dem Führerschein der Klasse AM (Kleinkraftrad) gefahren werden, also ab 15 Jahren. Zudem dürfen sie höchstens 45 km/h fahren und nicht stärker als 4 kW (rund 5,4 PS) sein.
Einige Modelle gibt es auch in stärkeren Ausführungen. Sie gehören dann der Fahrzeugklasse L7e an und dürfen bis zu 15 kW (rund 20 PS) haben. Die Höchstgeschwindigkeit ist meist 90 km/h, aber nicht gesetzlich begrenzt. Hier ist der Führerschein der Klasse B (Pkw, ab 18 Jahren) erforderlich.
Variante drei ist die Fahrzeugklasse L5e, die über drei Räder verfügt. Diese Fahrzeuge dürfen schneller als 45 km/h fahren: bis 15 kW (rund 20 PS) reicht in der Regel ein Führerschein der Klasse A1 (ab 16 Jahren), bei mehr als 15 kW ist die Klasse A nötig. Es gibt Umbauten auf Basis von Fiat 500 und VW Up.
Fotos: PR/Archiv, maison-vignaux/Continental Productions
