Mitte des Monats und schon wieder Ebbe in der Kasse? Da käme eine Gehaltserhöhung ganz gut? Doch was, wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt? flin zeigt Ihnen Alternativen zur Gehaltserhöhung und steuerfreie Extras, die sich für beide Seiten lohnen können. Einfach mutig sein und mit dem Chef sprechen.
Autorin: Monika Artinger
#1 Elektroauto, E-Bike oder Fahrrad
Die geschäftliche wie private Nutzung eines Firmenwagens mit einem CO2-Ausstoß von null Prozent ist für Mitarbeiter aktuell noch steuerfrei. Auch E-Bikes und Fahrräder, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, fallen unter diese Regelung. Für E-Bikes gilt diese jedoch vorerst nur bis 2030.
#2 ÖPNV-Ticket und BahnCard
Mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren? Ein Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr oder eine BahnCard als Alternative ist in vielen Regionen ein durchaus attraktives und lohnenswertes Extra. Bezuschusst der Arbeitgeber das Ticket, kann dieses auch für private Fahrten genutzt werden.
#3 Essenszuschuss
Arbeitgeber können pro Arbeitstag für jeweils eine Mahlzeit einen Verpflegungszuschuss gewähren – bis zu 6,67 Euro (3,57 Euro Sachbezugswert + 3,10 Euro Arbeitgeberzuschuss) sind möglich. Der Zuschuss darf die tatsächlichen Essenskosten nicht übersteigen. Zahlt der Arbeitnehmer den Sachbezugswert von 3,57 Euro selbst und schießt das Unternehmen den steuerfreien Maximalbetrag von 3,10 Euro zu, bleibt das Extra für beide Seiten steuerfrei. Rechnet man mit 20 Arbeitstagen im Monat kommt dies einer Gehaltserhöhung von netto 62 Euro im Monat, 744 Euro im Jahr gleich.
#4 Gutscheine
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, monatlich bis zu 50 Euro Sonderzahlung in Form von Gutscheinen steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Das geht über eine Firmenkreditkarte oder über Gutscheine. Von der Tankstelle bis zum konkreten Onlineshop ist vieles möglich.
#5 Geschenke
Eine Zuwendung ist steuerfrei, wenn sie als Aufmerksamkeit anlässlich eines persönlichen Ereignisses wie einer Hochzeit gewährt wird. Dabei darf der objektive Wert des Geschenks den Betrag von 60 Euro (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreiten.
#6 Weiterbildung und Coaching
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, persönliche und fachliche Weiterbildungen steuer- und sozialabgabenfrei anzubieten. Diese Weiterbildungen müssen jedoch direkt mit Ihrem Tätigkeitsfeld zu tun haben. Dasselbe gilt für Fachliteratur.
#7 Gesundheit und Fitness
Für zertifizierte Untersuchungen, Massagen, ergonomische Büromöbel für den Arbeitsplatz im Homeoffice, autogenes Training und von der Krankenkasse geförderte Gesundheitskurse können Arbeitgeber jährlich bis zu 600 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bezuschussen.
#8 Ideen für die Firma
Schon mal von der „20-Prozent-Zeit“ gehört? Bei diesem Modell dürfen Arbeitnehmer 20 Prozent ihrer vertraglich geregelten Arbeitszeit nutzen, um ohne Druck und konkrete Ziele an neuen Ideen zu arbeiten. Große Unternehmen wie Google, BBC, Apple, Atlassian und LinkedIn nutzen dieses Angebot für ihre Mitarbeiter in unterschiedlichen Abstufungen.
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