Viele Beschäftigte in Deutschland haben Anspruch auf Bildungszeit, Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung. Sie können sich für anerkannte Kurse von der Arbeit freistellen lassen und erhalten in der Zeit weiter Lohn oder Gehalt. Die Kosten für Kurs, Reise und Unterkunft tragen sie meist selbst. Was interessierte Beschäftigte beachten sollten.
Als Anna Weber in Taormina ankommt, ist es noch früh am Morgen. Die 35-jährige Angestellte aus Stuttgart zieht ihren Koffer über das Pflaster, sieht den Ätna in der Ferne – und geht in den Unterricht. Fünf Tage Italienischkurs, vier Unterrichtsstunden am Tag, dazu Übungen, Gespräche und kleine Exkursionen: Was auf den ersten Blick wie Urlaub wirkt, ist in ihrem Fall Bildungszeit.
Genau darin liegt der Kern des Bildungsurlaubs, der je nach Bundesland auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung heißt. Beschäftigte können sich für anerkannte Kurse von der Arbeit freistellen lassen. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit in der Regel Lohn oder Gehalt weiter. Die Weiterbildung selbst müssen Beschäftigte meist selbst finanzieren.
Trotzdem nutzen nur wenige dieses Recht. Der Trendbericht Bildungsurlaub 2026 von Bildungsurlauber.de kommt für 2025 auf eine rechnerische Nutzungsquote von 3,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Eine dpa-Auswertung hatte zuvor für einzelne Bundesländer noch deutlich niedrigere Werte genannt.
Nicht überall gelten dieselben Regeln
Einen einheitlichen Bildungsurlaub für ganz Deutschland gibt es nicht. In den meisten Bundesländern haben Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf fünf Arbeitstage pro Jahr. Wer weniger als fünf Tage pro Woche arbeitet, hat meist einen anteiligen Anspruch. In einigen Ländern lassen sich Ansprüche zusammenfassen, etwa für längere Kurse. Nur Bayern hat derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub – und plant dies auch nicht. Sachsen führt ab 2027 eine Qualifizierungszeit ein; bis dahin gelten dort noch keine allgemeinen Bildungsurlaubstage nach dem neuen Modell.
Entscheidend ist in der Regel nicht der Wohnort, sondern das Bundesland, in dem jemand arbeitet. Wer also in Sachsen wohnt, aber in Thüringen arbeitet, kann unter Umständen Bildungsfreistellung nach Thüringer Recht nehmen. Umgekehrt hilft ein Wohnsitz in einem Bundesland mit Bildungsurlaub nicht, wenn der Arbeitsort in Bayern liegt.

Auch bei Fristen, Betriebsgröße, Mindestbeschäftigungsdauer und Anerkennung gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. In Baden-Württemberg muss der Antrag auf Bildungszeit spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Arbeitgeber muss dort innerhalb von vier Wochen entscheiden. In Nordrhein-Westfalen muss der Antrag auf Arbeitnehmerweiterbildung mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden. Dort umfasst der Anspruch für Beschäftigte grundsätzlich fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr; bei abweichender Wochenarbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.
Was als Bildungsurlaub möglich ist
Viele denken bei Bildungsurlaub zuerst an berufliche Fortbildungen: Excel, Projektmanagement, Rhetorik, Englisch, Konfliktmanagement oder künstliche Intelligenz. Je nach Bundesland können auch politische Bildung und Qualifizierungen für ein Ehrenamt anerkannt sein. Baden-Württemberg nennt ausdrücklich berufliche Weiterbildung, politische Weiterbildung und die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. In Nordrhein-Westfalen sind berufliche und politische Arbeitnehmerweiterbildung vorgesehen.
Man kann jedoch nicht einfach irgendeinen Sprachkurs in Italien, Spanien oder Malta buchen. In allen Fällen entscheidend: Der Kurs muss als Bildungsurlaub anerkannt sein. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen kommt es abweichend darauf an, dass der Veranstalter anerkannt ist. Auch Anna suchte nicht einfach nach „Italienischkurs Sizilien“, sondern nach einem Kurs, der für Baden-Württemberg als Bildungszeit geeignet ist. Der Anbieter schickte ihr die nötigen Unterlagen. Erst danach stellte sie den Antrag beim Arbeitgeber.
Gesundheit, Sprachen und Entwicklung sind gefragt
Eine amtliche Rangliste der beliebtesten Bildungsurlaubsziele gibt es nicht. Besser belegt sind die Themen. Nach dem Trendbericht Bildungsurlaub 2026 lagen 2025 Angebote zu Gesundheit und Stressbewältigung mit 56 Prozent der Anfragen vorn. Danach folgten persönliche und berufliche Entwicklung mit 42 Prozent, Sport, Fitness und Yoga mit 32 Prozent, Sprachkurse mit 30 Prozent und Sprachreisen mit 21 Prozent. Ein Kurs kann dabei mehreren Kategorien zugeordnet sein.
Bei Sprachreisen werden häufig Ziele gewählt, an denen Lernen und Aufenthalt gut verbunden werden können. Typische Ziele sind Malta, Irland, Spanien, Frankreich oder Italien. Spanien ist bei vielen Anbietern besonders präsent, etwa mit Kursen in Valencia, Málaga oder Barcelona. Malta ist aufgrund seiner Englischkurse beliebt.
Wer Kurse anbietet
Auch eine belastbare Rangliste der größten Anbieter gibt es ebenfalls nicht. Der Markt ist vielfältig. Beschäftigte finden Kurse über große Suchportale wie Bildungsurlauber.de oder Bildungsurlaub.de. Daneben spielen Volkshochschulen, gewerkschaftliche Bildungswerke, Arbeit und Leben, kirchliche Akademien, politische Bildungsstätten, private Weiterbildungsakademien und Sprachreiseanbieter eine wichtige Rolle.

Wer sucht, sollte deshalb nicht nur nach Ort und Thema filtern, sondern zuerst nach dem eigenen Bundesland. Ein Kurs kann in Hamburg anerkannt sein, aber nicht automatisch in Baden-Württemberg. Außerdem sollten Interessierte prüfen, ob der Anbieter die nötigen Unterlagen für den Arbeitgeber bereitstellt. Dazu gehören in der Regel eine Anmeldebestätigung, Angaben zum Programm und der Anerkennungsbescheid oder ein entsprechender Nachweis.
Laut dem aktuellen Trendbericht Bildungsurlaub lag der durchschnittliche Kurspreis 2025 bei 578 Euro. Sprachkurse kosteten im Schnitt 484 Euro, Sprachreisen 506 Euro. Für Kurse zu Gesundheit und Stressbewältigung waren durchschnittlich 624 Euro zu bezahlen, für Angebote zur persönlichen und beruflichen Entwicklung 650 Euro, während Kurse zu Business, Management und Finanzen 773 Euro kosteten. Studienreisen waren mit durchschnittlich 1224 Euro deutlich teurer. Diese Zahlen beziehen sich lediglich auf die Kurspreise. Reise, Unterkunft und Verpflegung können zusätzlich anfallen. Ob Kosten steuerlich absetzbar sind, hängt vom Einzelfall ab.
So läuft der Antrag
Der Weg zur Bildungszeit beginnt mit dem Arbeitsort. Beschäftigte sollten zuerst prüfen, welches Landesgesetz für sie gilt. Danach suchen sie einen Kurs, der dort anerkannt ist. Anschließend melden sie sich beim Anbieter an und lassen sich die Unterlagen geben. Erst dann folgt der Antrag beim Arbeitgeber.
Dieser Antrag sollte schriftlich oder elektronisch gestellt werden, je nachdem, was das jeweilige Landesrecht vorsieht. Dabei sind die oben genannten Fristen genannt, die je nach Bundesland verschieden sind. Günstig ist es, den Zeitpunkt mit Blick auf den Betrieb zu wählen. Bildungszeit sollte möglichst nicht in Phasen fallen, in denen ohnehin viele Kollegen im Urlaub sind oder wichtige Termine anstehen. Reagiert der Arbeitgeber auf einen Antrag nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, kann der Antrag als genehmigt gelten. Maßgeblich ist dafür aber immer das Recht des Bundeslands, in dem gearbeitet wird.
Nach dem Kurs erhalten Teilnehmende eine Bescheinigung. Diese müssen sie beim Arbeitgeber einreichen. Der Arbeitgeber darf den Nachweis verlangen, dass die Beschäftigten tatsächlich an der Maßnahme teilgenommen haben.
Wenn der Arbeitgeber ablehnt
Manche Arbeitgeber reagieren skeptisch, besonders wenn der Kurs nicht unmittelbar zur aktuellen Tätigkeit passt. Das allein reicht aber nicht automatisch für eine Ablehnung. In vielen Bundesländern muss die Weiterbildung nicht exakt zum derzeitigen Arbeitsplatz passen. Sprachkurse, politische Bildung oder Kurse zur persönlichen und beruflichen Entwicklung können anerkannt sein, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Lehnt der Arbeitgeber ab, sollte die Ablehnung schriftlich erfolgen und begründet sein. Je nach Bundesland kommen vor allem dringende betriebliche Gründe infrage, etwa erhebliche personelle Engpässe, bereits genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter oder ein nicht anerkannter Kurs. Auch versäumte Fristen können ein Grund sein.
Wer eine Ablehnung erhält, sollte zuerst prüfen, ob die Begründung trägt. Hilfreich sind die Informationsseiten des jeweiligen Bundeslands, der Kursanbieter, der Betriebsrat oder Personalrat, die Gewerkschaft oder eine fachkundige Beratung.
Vor dem Antrag prüfen
Vor der Buchung sollten Beschäftigte sechs Punkte klären: In welchem Bundesland arbeite ich? Habe ich persönlich Anspruch auf Bildungszeit? Ist der Kurs oder der Anbieter dort anerkannt? Welche Frist gilt? Welche Kosten trage ich selbst? Und welche Bescheinigung muss ich nach dem Kurs einreichen?
Für Anna Weber hat sich die Vorbereitung gelohnt. Sie hat den Kurs früh ausgesucht, die Anerkennung geprüft, den Antrag rechtzeitig gestellt und nach der Rückkehr die Teilnahmebescheinigung abgegeben. Aus fünf Arbeitstagen wurde keine Pause vom Lernen, sondern eine Woche Weiterbildung. Mit Blick auf den Ätna, aber mit Vokabelheft auf dem Tisch.
Fotos: Adobe Stock, Midjourney (KI)
